impact

Selbstverteidigung • Kampfsport • Mentaltraining • Funktionelles Fitnesstraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen

impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten

  1. impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten bietet Kurse und Dienstleistungen in sämtlichen Bereichen des Sports, der Gesundheit, des mentalen und meditativen Trainings, der Rehabilitation und Prävention von Krankheitsbildern, der Selbstverteidigung sowie des Kampfsports an.
  2. Die Mitgliedschaft wird durch die beidseitige Unterzeichnung der Mitgliedsvereinbarung begründet. Das Mitglied ist berechtigt, impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten zu den Trainingszeiten zu benutzen und an den belegten Kursen teilzunehmen.
  3. Die Dauer der Mitgliedschaft ist auf der Vorderseite des Formulars festgehalten. Sie kann auf einen Monat, ein halbes Jahr und ein Jahr abgeschlossen werden. Sofern die Mitgliedschaft nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gegenüber impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten, Klaus Herbst, Aybühlweg 1, 87435 Kempten schriftlich, spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit, einzureichen, wobei für jede Fristwahrung der Zugang dort maßgeblich ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Die Mitgliedsbeiträge ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Sie werden monatlich mittels SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt oder nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch nimmt. Erstattungen in Geld sind nicht möglich.
  5. impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten ist in der Regel Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, außer an Feiertagen, geöffnet, wobei die aktuellen Trainingszeiten beachtet werden müssen. Der Club ist berechtigt jährlich bis zu vier Wochen den Betrieb zu schließen, wobei auch hier die Monatsbeiträge in voller Höhe erbracht werden müssen. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt, zu denen Fremde keinen Zutritt haben. Die Weitergabe von Unterrichtsinhalten an Dritte bedarf der vorigen Absprache mit impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten.
  6. Die Mitglieder, Teilnehmer von Probetraining, Besucher und Zuschauer müssen den Anweisungen der Clubleitung, der Trainer und der Angestellten des Clubs unbedingt Folge leisten. Das Mitglied ist verpflichtet, sich vor Benutzung von Geräten eine Einweisung geben zu lassen. Beim Auftreten ansteckender Krankheiten ist der impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten wegen der Infektionsgefahr zu benachrichtigen. impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten übernimmt keine Haftung für Unfälle und den Verlust mitgebrachter Gegenstände.
  7. Datenschutzklausel. Die personenbezogenen Daten des Mitglieds werden gemäß den aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen nur für die Erfüllung des Mitgliedsvertrages erhoben und verarbeitet. Bei den von uns erhobenen, zur Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten handelt es sich um Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Emailadresse und Telefonnummer. Die Daten werden dabei auch in elektronischer Form gespeichert. Es werden ohne Einwilligung des Mitglieds keine personen- bezogenen Daten an Dritte übermittelt. Hiervon ausgenommen sind Auftragsverarbeiter, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Die Dateien werden sicher auf internen Speichermedien aufbewahrt. Die oben angegebenen Daten werden in der Form lediglich für die Dauer des laufenden Vertrags gespeichert. Nach Beendigung des Vertrags werden nur die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und nach deren Ablauf automatisch gelöscht.
    Dem Mitglied stehen gegenüber impact Selbstverteidigung & Kampfsport in Kempten, Klaus Herbst, Aybühlweg 1, 87435 Kempten folgende Rechte zu: Das Recht auf Auskunft (es entstehen dem Mitglied dadurch keine Kosten wie Porto bzw. Übermittlungskosten), ein Berichtigungsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, gespeicherte Daten heraus zu verlangen, um sie bei einem anderen Verantwortlichen speichern zu lassen (Recht auf Datenübertragbarkeit). Das Mitglied hat bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung das Recht, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personen-bezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Der Sportclub ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
  8. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung, sowie ein Verzicht auf diese Form. Das Mitglied ist gehalten, die Änderung persönlicher Angaben umgehend mitzuteilen. Mit dem Erscheinen einer neuen Satzung, Preisliste oder Trainingsplan werden die Vorhergehenden ungültig.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.